Müssen wir uns mit den leiblichen Eltern treffen?

Das A und O ist, dass Sie den leiblichen Eltern neutral und ohne Spannungen begegnen. Nur so kann ein Pflegeverhältnis langfristig positiv und zum Wohle des Kindes gestaltet werden. Pflegeltern müssen die Herkunftsfamilie annehmen und mit Ihnen kooperieren. Das Zusammenwirken zwischen Pflegefamilie und Herkunftsfamilie erfordert von allen Beteiligten, vor allem aber von den Pflegeeltern, Toleranz, Ehrlichkeit, Verständnis und gegenseitige Wertschätzung. (Auch wenn das nicht immer ganz einfach ist!) Kontakte zur Herkunft müssen von Seiten der Pflegeeltern mitgetragen und positiv bewertet werden. Das ist sicherlich nicht immer leicht, aber eine notwendige Grundlage für das Gelingen eines Pflegeverhältnisses.

Treffen mit der Herkunft sind sogenannte Umgangskontakte. Die Intensität und Gestaltung wird individuell geregelt.

Wie oft gibt es Umgangskontakte? Wo finden diese statt? Muss ich dabei sein?

Für die Pflegekinder ist es wichtig den Kontakt zur Herkunftsfamilie zu halten um ihnen eine gesunde Identitätsentwicklung zu ermöglichen.
Es ist wichtig, dass Pflegekinder sich mit den eigenen Wurzeln auseinander setzen können. Dies ist ein notwendiger Prozess für Pflegekinder, auch wenn sie sich in der Pflegefamilie wohlfühlen und diese ihnen alles bietet, was sie für eine gesunde Entwicklung brauchen.

In der Regel finden die ersten Umgangskontakte im Jugendamt, im Beisein einer Fachkraft des Pflegekinderwesens, statt. Nach einigen gemeinsamen Terminen kann die weitere Ausgestaltung der Umgänge geplant werden.

Es wird größtenteils versucht, sich bezogen auf die Intensität der Besuchskontakte/ Brief- oder Telefonkontakte an den Bedürfnissen des Kindes zu orientieren. Vereinbarungen dazu werden im Hilfeplan festgehalten. Die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes beraten und unterstützen Sie, das Pflegekind und die leiblichen Eltern. Wie oft und wie lange Umgangskontakte stattfinden ist einzelfallabhängig. Umgangskontakte können z.B. auch in Begleitung bei der katholischen Jugendfürsorge in Landshut stattfinden.

Verlaufen die Umgänge gut und dem Kindeswohl dienlich, kann unter Umständen auf die Umgangsbegleitung verzichtet werden. Ob die Anwesenheit der Pflegeeltern erforderlich ist oder nicht, hängt unter anderem auch vom Alter des Pflegekindes ab.

Wer ist umgangsberechtigt?

Umgangsberechtig sind nach Gesetzesgrundlage die leiblichen Eltern. Dritte sind nur in Ausnahmefällen umgangsberechtigt, wenn das Kind zu ihnen eine Bindung hat und die Aufrechterhaltung des Kontaktes für die Entwicklung förderlich ist.

Was lösen Umgangskontakte bei meinem Pflegekind aus?

Ob und wie ein Pflegekind auf Besuchskontakte mit der Herkunftsfamilie reagiert kann nicht vorhergesagt werden. Verhaltensweisen und Reaktionen vor oder nach Umgangskontakten können je nach Alter unterschiedlich ausfallen.

Häufig sind Kinder vor oder nach Umgangskontakten sehr aufgewühlt, reagieren zum Teil aggressiv der Pflegefamilie oder anderen Kindern gegenüber. Oftmals haben Pflegekinder nach dem Umgang Probleme sich wieder in den Alltag der Pflegefamilien einzufinden, sich an die gegebenen Regeln und Strukturen zu halten, auch wenn dies bereits zuvor schon gut umgesetzt werden konnte.

Haben Sie Fragen?

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Thema Pflegekinder in einem persönlichen Gespräch.

Tel. 0871 408-4952

pflegekinder@landkreis-landshut.de

 

Aktuelle Infos

Zu Besuch bei einer Pflegefamilie

ein Fernsehbeitrag des BR

hier geht's zum Beitrag