Welche Termine werden auf mich zukommen?

Ein Pflegekind in die Familie aufzunehmen, bedeutet auch, dass es neben dem normalen Familienalltag einige Termine geben wird, die Sie mit einem Pflegekind wahrnehmen müssen! Zu den Terminen beim Arzt/ Zahnarzt oder eventuellen Therapieterminen kommen auf jeden Fall Umgangskontakte und Kontakte mit dem Jugendamt hinzu.

Welche Schule wird unser Pflegekind besuchen?

Es ist wichtig, das Pflegekind als Individuum zu betrachten und mit all seinen Stärken und auch Schwächen anzunehmen. Vor allem schulisch erfahren Pflegekinder oftmals Misserfolge und es wird zu viel, beziehungsweise etwas anderes erwartet als die Kinder leisten können. Vor allem in unserem leistungsorientierten Schulsystem ist es für unsere Pflegekinder aufgrund der belasteten Vorgeschichte oftmals schwer, sich an die vorgegebene Struktur anzupassen. Es ist häufig schwer zu unterscheiden, ob ein Pflegekind nicht will oder nicht kann.

Oft fehlt Pflegekindern die Motivation etwas zu erreichen, da sie in ihrer kindlichen Entwicklung derart geschädigt sind, dass sie gelernt haben Leistungsanforderungen aus dem Weg zu gehen. Daher ist die Wahl der richtigen Schulart für Pflegekinder eine wichtige Entscheidung.

Von Pflegeeltern wird erwartet, die Kinder da abzuholen wo sie stehen und mit ihren Fähigkeiten und Defiziten zu akzeptieren, egal welche Schulart sie besuchen.

Wie ist die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt?

Die Pflegefamilie muss sich auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt einstellen. Diese Kooperation ist als Hilfe und Unterstützung im Erziehungsalltag zu sehen. Telefonate und auch persönliche Gespräche, beispielsweise in Form von Hausbesuchen, sind notwendig für ein gelingendes Pflegeverhältnis.

Zudem finden in regelmäßigen Abständen Hilfeplangespräche (nach § 36 SBG VIII) statt. Der Hilfeplan ist Grundlage für die Ausgestaltung der Jugendhilfemaßnahme. Er wird im Zusammenwirken von der Fachkraft aus dem Bereich erzieherische Hilfen, der Fachkraft des Pflegekinderdienstes, dem / den Personensorgeberechtigten (leib. Eltern / Ergänzungspfleger oder Vormund), dem Kind bzw. dem Jugendlichen und den Pflegeeltern erstellt. Er enthält Aussagen über die vergangene und aktuelle Situation, den erzieherischen Bedarf, die Regelung des Umgangs, eine zeitliche Perspektive hinsichtlich der Pflegedauer und weiteres.

Im weiteren Verlauf des Pflegeverhältnisses wird der Hilfeplan im Rahmen von regelmäßigen Hilfeplangesprächen überprüft und entsprechend fortgeschrieben. Fall- und federführend ist dabei die Fachkraft des Pflegekinderdienstes. Andere Personen, Dienste oder Einrichtungen, die bei der Hilfe tätig werden, sind bei der Erstellung und Überprüfung des Hilfeplans zu beteiligen.

Der Hilfeplan ermöglicht allen Beteiligten einen transparenten Entscheidungsprozess, Mitverantwortung, Mitspracherecht und eine klare Darlegung der gegenseitigen Erwartungen und Vorstellungen.

Können wir mit einem Pflegekind in den Urlaub fahren?

Mit einem Pflegekind kann wie mit einem eigenen Kind auch eine Urlaubsreise gemacht werden, jedoch immer in Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt und den Personensorgeberechtigtem.

Haben Sie Fragen?

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Thema Pflegekinder in einem persönlichen Gespräch.

Tel. 0871 408-4952

pflegekinder@landkreis-landshut.de

 

Aktuelle Infos

Zu Besuch bei einer Pflegefamilie

ein Fernsehbeitrag des BR

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