Ein Pflegekind braucht nicht zwangsläufig von Anfang an ein eigenes Zimmer. Gerade sehr junge Kinder können auch im Elternschlafzimmer und bei Geschwisterkindern untergebracht werden. Trotzdem sollte die Pflegefamilie auf jeden Fall über ausreichend Wohnraum verfügen um jedem Kind auch eine Rückzugsmöglichkeit bieten zu können.
Das Jugendamt sucht für Kinder die passende Pflegefamilie. Eine zeitliche Aussage wann und ob ein Kind in Ihrer Familie untergebracht wird, kann nicht getroffen werden.
Die Vermittlung von Kindern ist abhängig von verschiedenen Faktoren, die möglichst im Einklang zwischen den Bedürfnissen des Kindes und den Ressourcen der Pflegefamilie stehen sollen.
Zu berücksichtigende Faktoren sind:
• Alter des Kindes
• Lebensgeschichte
• Förderbedarf
• voraussichtliche / notwendige Pflegedauer
• Umgangsausgestaltung u.ä.
• Situation in der Pflegefamilie
Im Idealfall steht ausreichend Zeit zur Verfügung für ein gegenseitiges Kennenlernen. Es kann aber auch sein, dass die Aufnahme ohne diese Anbahnungsphase erfolgt und das gegenseitige Kennenlernen anderweitig gestaltet werden muss. In jedem Fall begleitet das Jugendamt die Inpflegegabe.
Generell ist es möglich ein Pflegekind zu adoptieren. Bei einer Adoption wird das Einverständnis beider Elternteile vorausgesetzt. Adoption bedeutet zudem alle Rechte an dem Kind abzugeben. Dadurch verwirken die leiblichen Eltern auch ihr Recht auf Umgang. Somit ist Adoption ein deutlich größerer Einschnitt als die Vollzeitpflege und nur wenige Eltern können sich deshalb dazu entschließen diesen Schritt zu gehen.